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Für Zuhause

§14a EnWG einfach erklärt

Stand: ·

§14a verbindet steuerbare Geräte mit einem reduzierten Netzentgelt. Bei drohender Netzüberlastung darf der Netzbetreiber ihren Strombezug vorübergehend begrenzen. Der normale Haushaltsstrom bleibt davon unberührt. [Q2]

Welche Geräte sind betroffen?

Neue private Ladepunkte, Wärmepumpen samt Zusatzheizung, Raumkühlung und Stromspeicher, die technisch Strom aus dem Netz laden können, sind grundsätzlich erfasst: Inbetriebnahme ab 1. Januar 2024, Anschluss in der Niederspannung und mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung. Das gilt bei Speichern auch dann, wenn aktuell nur PV-Laden eingestellt ist. Mehrere Wärmepumpen bzw. Klimageräte werden je Kategorie zusammengefasst. Ausnahmen stehen in der Festlegung. [Q1] [Q2]

Was bedeutet die Grenze von 4,2 kW?

Bei Direktansteuerung ist 4,2 kW die reguläre Mindestbezugsleistung im Steuerungsfall. Für Wärmepumpen und Raumkühlung über 11 kW sowie für mehrere Geräte an einem Energiemanagementsystem gelten eigene Berechnungen. 4,2 kW ist deshalb keine pauschale Grenze für das ganze Haus. [Q1]

Welches Netzentgeltmodul passt?

Modul 1 bietet eine pauschale Reduzierung. Modul 2 senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 Prozent und braucht eine separate Verbrauchsmessung. Modul 3 ergänzt ausschließlich Modul 1 um örtliche Zeitfenster mit drei Preisstufen; dafür ist ein intelligentes Messsystem nötig. Die 40 Prozent betreffen das Netzentgelt, nicht den gesamten Strompreis. [Q3]

Was ist der nächste Schritt?

Entscheide mit deinem Fachbetrieb zwischen Direktansteuerung und Energiemanagementsystem. Melde die neue Anlage vorab beim Netzbetreiber und beauftrage die nötige Mess- und Steuerungstechnik. Die BNetzA beschreibt diese drei Schritte getrennt. [Q4]

Häufige Fragen

Gilt das auch für meine alte Wallbox?

Für vor 2024 in Betrieb genommene Anlagen gelten Bestands- und Übergangsregeln. Entscheidend ist unter anderem, ob bereits eine Steuerungsvereinbarung bestand. [Q2]

Ist Modul 3 ein dynamischer Stromtarif?

Modul 3 betrifft zeitvariable Netzentgelte mit örtlichen Preisstufen. Ein dynamischer Lieferpreis ist eine andere Preiskomponente. [Q3]

Kann günstiger Strom eine Netzgrenze aufheben?

Nein. Widerspricht eine marktliche Steuerung der netzorientierten Reduzierung, hat die Netzvorgabe Vorrang. [Q1]

Quellen und Stand

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung für den Einzelfall.

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